Gut für Sie – gut für uns: Wir sind COE-Mitglied!
In unserem Salon haben wir schon immer großen Wert auf exzellente Leistungen und
Services gelegt – jetzt wurden wir erneut dafür ausgezeichnet und in den Wella Cirlce of Excellence
(COE) Gold Status aufgenommen. Darauf sind wir sehr stolz, denn diese Ehre wird nur den absolut
führenden Wella Top Salons zuteil. Und davon profitieren auch Sie als unsere Kundin oder
unser Kunde.
Was uns als COE-Salon so besonders macht? Natürlich unsere erstklassig ausgebildeten
Friseure, die Ihnen einen individuellen Salonservice und eine umfassende Beratung bieten.
Egal ob Farbe, Pflege oder Styling – wir gehen auf all Ihre Wünsche ein und kreieren ein
perfektes Ergebnis. Dank unseres Partners Wella kommen Sie außerdem stets in den
Genuss von hochwertigen Produkten auf dem aktuellsten Stand der Wissenschaft. Und auch
für Ihr Styling zu Hause erhalten Sie von uns wertvolle Tipps und nur die besten Produkte.
Bei uns als COE-Salon zählt allerdings nicht nur das Ergebnis, sondern auch das Erlebnis:
Freuen Sie sich auf ein Wohlfühlambiente mit komfortabler Ausstattung und einem
zuvorkommenden Serviceteam. Vereinbaren Sie jetzt ganz einfach einen Termin und
schauen Sie doch mal wieder rein, in Ihren „Circle of Excellence“-Salon!
Ich bin Jule Schaefer, Friseurmeisterin und Visionärin. In meinem Salon verwandle ich Friseurbesuche in unvergessliche Erlebnisse.
Umgeben von üppigen Pflanzen, biete ich Ihnen in meiner grünen Oase ein kreatives und inspirierendes Ambiente, das sowohl Sie als auch mein talentiertes Team inspiriert.
Als stolze Partnerin von Wella Professional, verwende ich hochwertige Produkte, um die besten Ergebnisse für Ihr Haar zu erzielen.
Mein Leitgedanke sind faire Preise und gerechte Löhne, damit jeder im Team wertgeschätzt wird und Sie sich bei uns wohlfühlen können.
Lassen Sie sich von uns verwöhnen-
im Salon Schaefer wird Ihr Friseurbesuch zu einem besonderen Erlebnis!
Bei Nichteinhaltung bzw. nicht rechtzeitiger Terminabsage (36Std. vorher),
erfolgt die Berechnung in Höhe der ausgefallenen Behandlung in Form einer
Ausfallgebührenrechnung gemäß §615 BGB.
Wir bitten um Verständnis